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Referentenentwurf zur EU-Streitbeilegungsrichtline veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium hat am 16.4.2019 den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtline vom 10.10.2017 veröffentlicht
FG kontra BMF und nun eine Musterrevision: Zuzahlungen des AN zu den AK bei der Überlassung eines Dienstwagens
Das FG Niedersachsen hat sich mit seinem Urteil vom 16.4.2018 9 K 210/17 gegen die Regelung zur o.a. Problematik in den R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStH gewandt.
Ist eine Übertragung des Verlustvortrags des Erblassers auf die Erben möglich?
Der GrS des BFH hat mit einem sehr grundsätzlichen Beschluss, BStBl 2008 II, 608, vor Jahren geklärt, dass der Verlustabzug des Erblassers grundsätzlich nicht durch die Erben in Anspruch genommen werden kann.
Veräußerungsgewinn im Veranlagungszeitrum - Formulierung im Veräußerungsvertrag
Wenn es um Zeitpunkt der Versteuerung von Veräußerungsgewinnen von Personengesellschaftsanteilen (natürlich auch bei Einzelunternehmen) geht, wird in der Praxis häufig gestaltet.
Ein realistischer Hoffnungsschimmer im Rahmen von Betriebsprüfungen mit Zuschätzungen durch den Betriebssprüfer
m Rahmen von Betriebsprüfungen kommt es häufig zu erheblichen Zuschätzungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen in dieser Weise gar nicht erzielbar sind.
Auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim war auch die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte vertreten
Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung
Mit Urteil vom 14. Februar 2018 AZ 3 K 565/17 Erb hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG umfasst.
Achtung: Rechtswidrige Durchsuchungsbeschlüsse aufgrund von Steuer-CDs
Fehlt in Durchsuchungsbeschlüssen die genaue Benennung des Tatzeitraums sind der Durchsuchungsbeschluss und die Durchsuchung rechtswidrig – die Grundrechtsverletzung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.