Das Bundesfinanzministerium hat am 16.4.2019 den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtline vom 10.10.2017 veröffentlicht. Der Referentenentwurf strebt eine fristgerechte Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie zum 30. Juni 2019_ an, weist aber vorsorglich darauf hin, dass auch eine spätere, rückwirkende Umsetzung wegen der Günstigerstellung der Steuerpflichtigen unproblematisch sei. Mit der Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie wird im nationalen Recht ein weiteres, optionales Verfahren eröffnet, um Doppelbesteuerungssachverhalte zu lösen. Daneben bleiben die Streitbeilegungsverfahren nach DBA bzw. EU-Schiedskonvention bestehen.
Sie können den Referentenentwurf HIER downloaden - Hier die Richtlinie downloaden