Das Jahressteuergesetz 2024 wurde in der vorliegenden Version vom Steueranwaltstag deutlich kritisiert. Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht formulierte eine Resolution, die sich gegen das BeA-Verbot richtet. Die von der Arbeitsgemeinschafte erarbeitete Stellungnahme wird den Gremien als DAV-Stellungnahme vorgelegt.