Eine wichtige Information für sämtliche Steuerberater die Bauträger betreuen!
Der V. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 27.1.2016 – V B 87/15 zwei sehr bedeutsame Aussagen getroffen, die in konkreten Einzelfällen nunmehr einfließen müssen.
So genannte Warenwirtschaftssysteme sind Gewerbetreibenden Fluch und Segen zugleich. Man freut sich über immer neue Funktionen, die das Gewerbe einfacher machen, andererseits gibt es immer mehr Anknüpfungspunkte für Finanzbehörden immer mehr vorhandene Daten abrufen zu wollen - auch die, die man freiwillig ins System gibt!