Grundsatzentscheidung des BFH: Achtung bei Verlustfeststellungsbescheiden!
Durch das JStG 2010 ist in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine sehr bedeutsame Änderung im Rahmen der Feststellung von Verlustvorträgen eingetreten. Auf diesen Umstand weist der BFH mit seiner Grundsatzentscheidung vom 12.7.2016 IX R 31/15 hin.