BMF
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit dem BMF-Schreiben vom 1. Mai 2018 das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt gemacht.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt erfolgt zeitnah.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 23. April 2018.
Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt erfolgt zeitnah.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 23. April 2018.
Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt erfolgt zeitnah.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 23. April 2018.
Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 23. April 2018.
Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 23. April 2018.