BMF
Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ergeben sich auch in den nächsten Jahren höhere Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch Länder und Gemeinden. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitskreis in seiner 153. Sitzung.
Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ergeben sich auch in den nächsten Jahren höhere Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch Länder und Gemeinden. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitskreis in seiner 153. Sitzung.
Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ergeben sich auch in den nächsten Jahren höhere Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch Länder und Gemeinden. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitskreis in seiner 153. Sitzung.
Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ergeben sich auch in den nächsten Jahren höhere Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch Länder und Gemeinden. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitskreis in seiner 153. Sitzung.
Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ergeben sich auch in den nächsten Jahren höhere Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch Länder und Gemeinden. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitskreis in seiner 153. Sitzung.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 9. Mai 2018 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
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Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. November 2014 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst. Das BMF-Schreiben vom 12. November 2014, BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben vom 3. Mai 2018 ersetzt. Das BMF-Schreiben vom 21. Juli 2005 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben vom 3. Mai 2018 aufgenommen.
Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. November 2014 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst. Das BMF-Schreiben vom 12. November 2014, BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben vom 3. Mai 2018 ersetzt. Das BMF-Schreiben vom 21. Juli 2005 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben vom 3. Mai 2018 aufgenommen.