Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. November 2014 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst. Das BMF-Schreiben vom 12. November 2014, BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben vom 3. Mai 2018 ersetzt. Das BMF-Schreiben vom 21. Juli 2005 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben vom 3. Mai 2018 aufgenommen.

Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. November 2014 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst. Das BMF-Schreiben vom 12. November 2014, BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben vom 3. Mai 2018 ersetzt. Das BMF-Schreiben vom 21. Juli 2005 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben vom 3. Mai 2018 aufgenommen.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.