BMF
In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2018 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2018 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2018 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2018 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit BMF-Schreiben vom 17. April 2018 die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate verlängert und es wird zur Härtefallregelung Stellung genommen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit BMF-Schreiben vom 17. April 2018 die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate verlängert und es wird zur Härtefallregelung Stellung genommen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit BMF-Schreiben vom 17. April 2018 die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate verlängert und es wird zur Härtefallregelung Stellung genommen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit BMF-Schreiben vom 17. April 2018 die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate verlängert und es wird zur Härtefallregelung Stellung genommen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit BMF-Schreiben vom 17. April 2018 die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate verlängert und es wird zur Härtefallregelung Stellung genommen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit BMF-Schreiben vom 17. April 2018 die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate verlängert und es wird zur Härtefallregelung Stellung genommen.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.