BMF
Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Die steuerlichen Maßnahmen dienen einer klimagerechten Zukunftspolitik und ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr.
Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Die steuerlichen Maßnahmen dienen einer klimagerechten Zukunftspolitik und ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr.
Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Die steuerlichen Maßnahmen dienen einer klimagerechten Zukunftspolitik und ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Vor dem G7-Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure am 20. und 21. Mai 2016 in Sendai (Japan) sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit der japanischen Wirtschaftstageszeitung Nikkei.
Vor dem G7-Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure am 20. und 21. Mai 2016 in Sendai (Japan) sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit der japanischen Wirtschaftstageszeitung Nikkei.