Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll zum einen im Kraftfahrzeugsteuergesetz die fünfjährige Steuerbefreiung für Elektro-Kraftfahrzeuge (Elektrofahrzeuge) rückwirkend auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll für im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene Elektrofahrzeuge gelten.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.