Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommmission vom 3. Mai 2016 ist das Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt in Kraft getreten.und kann ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.

Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommmission vom 3. Mai 2016 ist das Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt in Kraft getreten.und kann ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.

Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommmission vom 3. Mai 2016 ist das Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt in Kraft getreten.und kann ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.