BMF
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2015 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,68 Mrd. Euro geführt.
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2015 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,68 Mrd. Euro geführt.
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2015 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,68 Mrd. Euro geführt.
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2015 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,68 Mrd. Euro geführt.
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2015 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,68 Mrd. Euro geführt.
Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen.
Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen.
Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen.
Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen.
Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen.
Der Entwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines konkreten Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland energiesteuerlich begünstigt, jedoch läuft diese Begünstigung Ende des Jahres 2018 aus. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen.
Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Die steuerlichen Maßnahmen dienen einer klimagerechten Zukunftspolitik und ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr.