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Wirksamkeit von Steuerbescheid nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Einem Steuerbescheid, aus dem sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen eine Steuererstattung ergibt, fehlt mangels Festsetzung einer Insolvenzforderung die abstrakte Eignung, sich auf zur Tabelle anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken. Ergibt sich aus dem Saldo der festgesetzten Steuer und der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer keine (konkret) anzumeldende Insolvenzforderung (Zahllast), wird das Finanzamt nicht Insolvenzgläubiger i.S. des § 87 InsO.

DAV zur Neuregelung des § 4 StBerG

„Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen – Neuregelung des § 4 StBerG“ - Anwalttverein begrüßt die Aufstellung allgemeiner Grundsätze

Finanzrechtsweg bei Schadensersatzansprüchen der DSGVO

Streitig war, ob für die von dem Kläger und Beschwerdeführer zu 1 nach der DSGVO erhobenen Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten und Beschwerdeführer (- das FA -) der Finanzrechtsweg eröffnet ist.

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

Wird durch gerichtliche Entscheidung die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung festgestellt, hat spätestens mit diesem Zeitpunkt der darin ausgewiesene Erbe sichere Kenntnis von seiner Einsetzung. Dieser Beitrag befasst sich mit der Anfechtbarkeit.

Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, der zur Einbeziehung der Baukosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage führen kann, setzt nicht zwingend voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags vorlag.

Baurechtswidrige Nutzung § 23 EStG

Eine, die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung, zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.

Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB gehört zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen, also zum Privatvermögen der Erben. Eine Regelungslücke hinsichtlich der Berücksichtigung eines negativen Erwerbs im Rahmen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG liegt nicht vor.

Keine freigebige Zuwendung bei sog. Bedarfsabfindung für den Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind („Bedarfsabfindung“), liegt keine freigebige Zuwendung vor.

Ablehnung eines „coronabedingten“ Terminsverlegungsantrags

Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das Finanzgericht den Antrag auf Terminverlegung ablehnt und ohne den Prozessbeteiligten mündlich verhandelt.

Zeitpunkt der Anschaffung des § 23 EStG bei Bedingung iSv § 158 BGB

Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S.

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