BMF-News
Mit dem BMF-Schreiben vom 2. Oktober werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2016 bekannt gegeben.
Gesamtübersicht für das Jahr 2015 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Mit dem BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2015 werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.
Gesamtübersicht für das Jahr 2015 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Mit dem BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2015 werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.
Gesamtübersicht für das Jahr 2015 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Mit dem BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2015 werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2015 eingeführt.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Liste der bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung aktualisiert. Die Mitteilungsveordnung betrifft nur Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, nicht aber beispielsweise private Untenehmen.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Liste der bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung aktualisiert. Die Mitteilungsveordnung betrifft nur Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, nicht aber beispielsweise private Untenehmen.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Liste der bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung aktualisiert. Die Mitteilungsveordnung betrifft nur Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, nicht aber beispielsweise private Untenehmen.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den Bundesländern Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen beschlossen.