Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Mit Urteil vom 18. September 2008, V R 56/06, BStBl 2009 II S. 250, hat der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass sich in Fällen, in denen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts vereinbaren, die Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 Absatz 1 Satz 1 UStG nur insoweit mindert, als das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und die Berichtigung für den Besteuerungszeitraum der Rückgewähr vorzunehmen ist. Vor diesem Hintergrund wird durch das BMF-Schreiben vom 7. Oktober 2015 der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Am 5. Oktober 2015 hat die OECD die Ergebnisse des BEPS-Projekts veröffentlicht. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Auf der Grundlage eines Aktionsplans mit 15 Maßnahmen wurden konkrete und umsetzbare Empfehlungen erarbeitet. Vorangegangen sind intensive Diskussionen zwischen den beteiligten 62 Staaten und zahlreichen internationalen Organisationen.

Nach über zwei Jahren intensiver internationaler Verhandlungen hat die OECD die Ergebnisse ihres Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting – BEPS“) verabschiedet. Da es sich um ein gemeinsames Projekt mit der G20 handelt, sollen die Ergebnisse auf dem Treffen  der Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 am 8. Oktober 2015 in Lima gebilligt werden.