Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

In der jüngeren Vergangenheit hat sich – aus unterschiedlichen Gründen – die Notwendigkeit gezeigt, einzelne Vorschriften der Stromsteuer-Durchführungsverordnung punktuell anzupassen. Diese Anpassungen tragen den aktuellen Entwicklungen Rechnung und sollen Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung gewährleisten. Der Verwaltungsaufwand wird zum Teil deutlich reduziert.

In der jüngeren Vergangenheit hat sich – aus unterschiedlichen Gründen – die Notwendigkeit gezeigt, einzelne Vorschriften der Stromsteuer-Durchführungsverordnung punktuell anzupassen. Diese Anpassungen tragen den aktuellen Entwicklungen Rechnung und sollen Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung gewährleisten. Der Verwaltungsaufwand wird zum Teil deutlich reduziert.

In der jüngeren Vergangenheit hat sich – aus unterschiedlichen Gründen – die Notwendigkeit gezeigt, einzelne Vorschriften der Stromsteuer-Durchführungsverordnung punktuell anzupassen. Diese Anpassungen tragen den aktuellen Entwicklungen Rechnung und sollen Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung gewährleisten. Der Verwaltungsaufwand wird zum Teil deutlich reduziert.