BMF
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Im Interview mit der Westfälischen Rundschau vom 29. April 2017 sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble über die Steuerpläne der neuen US-Administration, mögliche Steuerentlastungen in Deutschland und die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über dessen EU-Austritt.
Im Interview mit der Westfälischen Rundschau vom 29. April 2017 sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble über die Steuerpläne der neuen US-Administration, mögliche Steuerentlastungen in Deutschland und die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über dessen EU-Austritt.
Im Interview mit der Westfälischen Rundschau vom 29. April 2017 sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble über die Steuerpläne der neuen US-Administration, mögliche Steuerentlastungen in Deutschland und die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über dessen EU-Austritt.
Im Interview mit der Westfälischen Rundschau vom 29. April 2017 sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble über die Steuerpläne der neuen US-Administration, mögliche Steuerentlastungen in Deutschland und die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über dessen EU-Austritt.
BMF-Schreiben vom 28. April 2017 – III C 4 – S 6560/09/10002 – zur Umsetzung des Urteils des FG Köln vom 7. Dezember 2016 – 2 K 3652/14 -, wonach Wohngebäudeversicherungen, bei denen tatsächlich kein Feuerrisiko abgesichert ist, nicht der Feuerschutzsteuer unterliegen.
BMF-Schreiben vom 28. April 2017 – III C 4 – S 6560/09/10002 – zur Umsetzung des Urteils des FG Köln vom 7. Dezember 2016 – 2 K 3652/14 -, wonach Wohngebäudeversicherungen, bei denen tatsächlich kein Feuerrisiko abgesichert ist, nicht der Feuerschutzsteuer unterliegen.