BMF
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Rede des Bundesfinanzministers anlässlich der 2./3. Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen und des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmBG).
Rede des Bundesfinanzministers anlässlich der 2./3. Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen und des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmBG).
Rede des Bundesfinanzministers anlässlich der 2./3. Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen und des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmBG).
Rede des Bundesfinanzministers anlässlich der 2./3. Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen und des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmBG).
Hierzu: BMF-Schreiben vom 27. April 2017 – IV C 6 – S 2140/13/10003 – DOK: 2017/0322100 –
Hierzu: BMF-Schreiben vom 27. April 2017 – IV C 6 – S 2140/13/10003 – DOK: 2017/0322100 –
Hierzu: BMF-Schreiben vom 27. April 2017 – IV C 6 – S 2140/13/10003 – DOK: 2017/0322100 –
Hierzu: BMF-Schreiben vom 27. April 2017 – IV C 6 – S 2140/13/10003 – DOK: 2017/0322100 –
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2016 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,72 Mrd. Euro geführt.