Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12.07.2017 (BGBl. I S. 2360) greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.

Seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12.07.2017 (BGBl. I S. 2360) greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.