Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro). Beim Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird weiter von einem Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von 18,7 % ausgegangen, d.h., eine mögliche Änderung des Beitragssatzes aufgrund des Rentenversicherungsberichts 2017 ist nicht berücksichtigt.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 734,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 889,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 steigen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat somit seine letzte Prognose vom Mai 2017 insgesamt nach oben korrigiert.

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 734,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 889,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 steigen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat somit seine letzte Prognose vom Mai 2017 insgesamt nach oben korrigiert.

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 734,2 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 889,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 steigen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat somit seine letzte Prognose vom Mai 2017 insgesamt nach oben korrigiert.