BMF
Hierzu: BMF-Schreiben vom 15. November 2017
Hierzu: BMF-Schreiben vom 15. November 2017
Hierzu: BMF-Schreiben vom 15. November 2017
Zwischenzeitlich aufgehoben durch die Bekanntmachung vom 23. November 2017.
Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u.a. zum Faktorverfahren).
Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u.a. zum Faktorverfahren).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro). Beim Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird weiter von einem Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von 18,7 % ausgegangen, d.h., eine mögliche Änderung des Beitragssatzes aufgrund des Rentenversicherungsberichts 2017 ist nicht berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 734,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 889,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 steigen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat somit seine letzte Prognose vom Mai 2017 insgesamt nach oben korrigiert.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 734,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 889,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 steigen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat somit seine letzte Prognose vom Mai 2017 insgesamt nach oben korrigiert.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 734,2 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 889,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 steigen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat somit seine letzte Prognose vom Mai 2017 insgesamt nach oben korrigiert.
Die Pressemitteilungen der Steuerschätzungen der Jahre 1971 bis 2017 enthalten die jeweiligen Ergebnisse und eine kurze Erläuterung bezüglich des konjunkturellen Umfeldes, der maßgeblichen Steuerrechtsänderungen sowie etwaiger Sonderfaktoren.