BMF
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22. November 2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % durch die Beitragssatzverordnung 2018 werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht. Die Bekanntmachung vom 10. November 2017 (BStBl I Seite 1466) wird gleichzeitig aufgehoben. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro)
Hierzu: BMF-Schreiben vom 17. November 2017
Hierzu: BMF-Schreiben vom 17. November 2017
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Das neue Arbeitsblatt im Medienpaket Finanzen & Steuern gibt Hinweise was Schülerinnen und Schüler beachten müssen wenn Sie in der Freizeit arbeiten. Was ist eine geringfügige Beschäftigung? Muss ich Steuern zahlen oder Beiträge an die Sozialversicherung abführen? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Antworten hierauf und viele weitere Informationen finden Sie im Arbeitsblatt des Monats November.
Das neue Arbeitsblatt im Medienpaket Finanzen & Steuern gibt Hinweise was Schülerinnen und Schüler beachten müssen wenn Sie in der Freizeit arbeiten. Was ist eine geringfügige Beschäftigung? Muss ich Steuern zahlen oder Beiträge an die Sozialversicherung abführen? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Antworten hierauf und viele weitere Informationen finden Sie im Arbeitsblatt des Monats November.
Das neue Arbeitsblatt im Medienpaket Finanzen & Steuern gibt Hinweise was Schülerinnen und Schüler beachten müssen wenn Sie in der Freizeit arbeiten. Was ist eine geringfügige Beschäftigung? Muss ich Steuern zahlen oder Beiträge an die Sozialversicherung abführen? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Antworten hierauf und viele weitere Informationen finden Sie im Arbeitsblatt des Monats November.
In den letzten Jahren sind steuerliche Regelungen verstärkt in das Visier der EU-Beihilfeaufsicht geraten. Dabei gehen Europäische Kommission und Europäischer Gerichtshof tendenziell von einem sehr weiten Beihilfebegriff aus. Hierdurch ergibt sich eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Einordnung nationaler Maßnahmen. Dies belastet Unternehmen und Staat gleichermaßen.
In den letzten Jahren sind steuerliche Regelungen verstärkt in das Visier der EU-Beihilfeaufsicht geraten. Dabei gehen Europäische Kommission und Europäischer Gerichtshof tendenziell von einem sehr weiten Beihilfebegriff aus. Hierdurch ergibt sich eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Einordnung nationaler Maßnahmen. Dies belastet Unternehmen und Staat gleichermaßen.
In den letzten Jahren sind steuerliche Regelungen verstärkt in das Visier der EU-Beihilfeaufsicht geraten. Dabei gehen Europäische Kommission und Europäischer Gerichtshof tendenziell von einem sehr weiten Beihilfebegriff aus. Hierdurch ergibt sich eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Einordnung nationaler Maßnahmen. Dies belastet Unternehmen und Staat gleichermaßen.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.