BMF
Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017
Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017
Das BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 dient der praktischen Umsetzung der sogenannten „Rettungsdienstentscheidung“ (BFH-Urteil vom 27. November 2013 (I R 17/12, BStBl II 2016 S. 68), insbesondere des Tatbestandsmerkmals „nicht des Erwerbs wegen“ i. S. des § 66 Absatz 2 AO bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege.
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214, BStBl I S. 1278) nimmt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung Stellung. Das neue BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 ist mit Wirkung ab 1. Januar 2018 anzuwenden. Es ersetzt Teil B des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 (BStBl I S. 1022).
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214, BStBl I S. 1278) nimmt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung Stellung. Das neue BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 ist mit Wirkung ab 1. Januar 2018 anzuwenden. Es ersetzt Teil B des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 (BStBl I S. 1022).
Hierzu: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2017
Hierzu: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2017
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Hierzu: BMF-Schreiben vom 30. November 2017