Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Beim 5. Symposium zur Internationalen Steuerpolitik im Bundesministerium der Finanzen in Berlin bot sich Gelegenheit, die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, ihre Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Unternehmen und die Folgen für das internationale Steuerrecht näher zu betrachten. Maßgeblich ist dabei, dass die Besteuerung der Gewinne international tätiger Unternehmen dort stattfinden muss, wo die Wertschöpfung und die wirtschaftliche Aktivität stattfinden.

Beim 5. Symposium zur Internationalen Steuerpolitik im Bundesministerium der Finanzen in Berlin bot sich Gelegenheit, die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, ihre Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Unternehmen und die Folgen für das internationale Steuerrecht näher zu betrachten. Maßgeblich ist dabei, dass die Besteuerung der Gewinne international tätiger Unternehmen dort stattfinden muss, wo die Wertschöpfung und die wirtschaftliche Aktivität stattfinden.

Beim 5. Symposium zur Internationalen Steuerpolitik im Bundesministerium der Finanzen in Berlin bot sich Gelegenheit, die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, ihre Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Unternehmen und die Folgen für das internationale Steuerrecht näher zu betrachten. Maßgeblich ist dabei, dass die Besteuerung der Gewinne international tätiger Unternehmen dort stattfinden muss, wo die Wertschöpfung und die wirtschaftliche Aktivität stattfinden.

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2017 Nr. C 381 S. 3) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2017 Nr. C 381 S. 3) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2017 Nr. C 381 S. 3) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 – IV C 4 – S 0185/14/10002 :001 – (BStBl I S. xxx) geändert worden ist, die Regelung zu § 154 AO mit Wirkung ab 1. Januar 2018 durch das BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2017 neu gefasst.