Neuregelung der Fortbildung für Fachanwälte
Zum 01.01.2015 ist die von der Satzungsversammlung im Dezember 2013 beschlossene Änderung des § §15 Abs. 3 und 4 FAO in Kraft getreten. Danach wird die Fachanwaltsfortbildung intensiviert, aber auch deutlich flexibilisiert. Fachanwälte müssen sich danach jetzt mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr fortbilden, können dabei aber 5 Zeitstunden im Selbststudium absolvieren. Aktuelle Fassung der FAO (Stand 01.01.2015) Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer
Bundesverfassungsgericht kippt die Erbschaftssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember die steuerlichen Privilegien für Unternehmensnachfolger als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber beauftragt, für eine Gleichstellung im Sinne der Verfassung zu sorgen. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht anlässlich des Urteils zur Erbschaftsteuer liegt vor. Dazu nun Sebastian Korts, RA, FAStR, FAHuGR, MBA, M.I.Tax aus Köln (Mitglied im Geschäfsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht): „Technisch bleibt es bei der Anwendbarkeit der gegenwärtigen Gesetzeslage, soweit nicht der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung trifft“
Bundestag beschließt Änderung des Gesetzes zur Strafbefreienden Selbstanzeige
Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2014 bei Enthaltung der Linken mit großer Mehrheit die Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung angenommen.