Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

Bundesverfassungsgericht erklärt den Europäischen Haftbefehl für nichtig

Mit Urteil vom 18.7.2005 hat das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 2236/04) das deutsche Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EuHbG) insgesamt für nichtig erklärt. Damit sind deutsche Behörden nicht mehr befugt, auf der Grundlage des EuHbG Auslieferungsersuche zu stellen oder zu bewilligen.

Aktuelles zur Einsatzwechseltätigkeit

Werbungskostenabzug und Arbeitgeberersatz bei Arbeitnehmern mit Auswärtstätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten (Einsatzwechseltätigkeit) regeln die Bundesfinanzhof-Urteile vom 11. Mai 2005 – VI R 25/04, VI R 16/04, VI R 7/02, VI R 34/04 und VI R 70/03 – (BStBl II–Bundessteuerblatt Teil II S.–Seite …) Hierzu hat das BMF ein Schreiben vom 26. Oktober 2005 – IV C 5 – S 2353 – 211/05 herausgegeben. BMF-Schreiben zum Download

Tipps für Mitglieder

www.steuerrecht.org hat nicht nur ein Face-Lifting erhalten sondern eine Grundrenovierung. Die wesentlichen Elemente bleiben erhalten. So informieren Wir Sie unter „Aktuelles“ weiter über Neuigkeiten rund ums Steuerrecht. Sie finden die Ausgaben des „steueranwaltsmagazins“ ebenso wie Hinweise auf unsere Termine oder Tagungsbände. Insbesondere die „Anwaltsuche“ wurde attraktiver und für beide Seiten nutzerfreundlicher gestaltet. Ganz neu ist die Download-Area“ mit zahlreichen Rubriken und umfangreicher Statistik Die neue Seite ist 100 % Suchmaschinen optimiert und wird insbesondere in Google einen Stammplatz auf den ersten Seiten der steuerspezifischen Begrifflichkeiten erhalten.

USA-Reise für Lehrer absetzbar

Immerhin 2650 Euro kann ein Englischlehrer nach einem Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg steuerlich als Fortbildungskosten geltend machen. Er kann Aufwendungen für ein Seminar in den USA als Fortbildungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie "ein dicht gedrängtes, thematisch mit dem Beruf in unmittelbarem Zusammenhang stehendes Veranstaltungsprogramm" nachweisen, so die Urteildbegründung.

Steueranwalt ’04

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Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein Steueranwalt 2004 Deutscher Anwaltverlag ISBN 3 8240-5646 1 Dieser Tagungsband dokumentiert die von 180 Teilnehmern gut besuchte Veranstaltung in Berlin, zu der u.a. Friedrich Merz zugesagt hatte. Dr. Marc Jülicher referierte über die Zukunft der Erbschaftssteuer, Dr. Rainer Spatscheck über das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dr. Randolf Mohr, Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer und Dr. Michael Streck waren weitere Referenten dieser wirklich außerwöhnlichen Veranstaltung, in deren Rahmen sich die Anwesenden in Form einer Presseerklärung hinter die Möglichkeit der Steueramnestie stellten und diese ausdrücklich befürworteten.

Auch Rennfahrer müssen Auto-Nutzungswert versteuern

Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz: Rennfahrer muss Nutzungswert des ihm zur Verfügung gestellten Sportwagens versteuern. Mit Urteil vom 14. September 2005 zur Einkommen- Gewerbe- und Umsatzsteuer 1999 bis 2001 (Az.: 1 K 2668/04) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Überlassung eines Sportwagens zu steuerlichen Konsequenzen führt.

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Satzung

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Wir über uns

Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Profil Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV ist ein rechtlich unselbständiger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltverein sind (Aufnahmeantrag bitte unter Downloads herunterladen-) und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Steuerrecht richtet. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt € 95,–. Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit Mai 1994. Sie ist organisiert auf der Grundlage einer vom Vorstand des DAV beschlossenen Satzung. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführende Ausschuss. Die Arbeitsgemeinschaft hat die Ziele und Aufgaben, die Bedeutung des Steuerrechts für die anwaltliche Praxis bewusst zu machen zur Fortentwicklung des Steuerrechts beizutragen Probleme des Steuerrechts zu erörtern die Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Steuerrechts zu fördern; auf eine Vereinfachung des Steuerrechts hinzuwirken. Die Arbeitsgemeinschaft führt Fachveranstaltungen durch. Sie unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen im Steuerrecht und damit im Zusammenhang stehende anwaltsspezifische Fragen. Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht in der Regel allen interessierten Personen offen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zahlen vergünstigte Teilnehmerbeiträge. Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein Littenstr.11 10179 Berlin Tel.: 030/726152 0 Fax: 030/726152194 info@steuerrecht.org