Schwellenwert 50.000 Euro für Straffreiheit
Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, können nicht mehr in jedem Fall auf Strafbefreiung hoffen. Die Bundesregierung hat beschlossen, der Strafbefreiung eine Obergrenze zu setzen: Nur wer unter 50.000 Euro am Fiskus vorbei geschleust hat, darf auf Gnade hoffen. Liegt der Betrag darüber, dann greift eine einfache Regel: Die geschuldete Steuer muss nachentrichtet werden plus eine Strafe von 5 % der Gesamtsumme der hinterzogenen Steuer. „Taktische Spielereien mit der Selbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben“, mit dieser Aussage werden die CDU-Politiker Klaus-Peter Flosbach und Manfred Kolbe zitiert. Die neue Regel soll verhindern, dass die Selbstanzeige kurz vor der Entdeckung vom Steuerpflichtigen genutzt wird, um zu erwartender Bestrafung zu entgehen. Steuerhinterziehung in größerem Rahmen soll also bestraft werden können – unabhängig davon, ob sich der Sünder nun selber stellt oder entdeckt wird.
Kritik am neuen Gesetz
Der Beschluss über das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung wurde vorerst zurück gestellt. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde aufgrund der in der Sachverständigenanhörung vom 21.2.2011 erläuterten Bedenken verschiedener Beteiligter verschoben. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht hatte ebenfalls Bedenken und Kritik vorgelegt. Hier die Stellungnahme komplett lesen
Veranstaltung der Arge Steuerrecht auf dem DAT
Der Deutsche Anwaltstag findet in diesem Jahr in Strasbourg statt und zwar vom 2. bis 4. Juni 2011. Alle weiteren Einzelheiten sind online unter http://anwaltverein.de/DAT zusammen gefasst. Die ARGE Steuerrecht präsentiert sich auf dem DAT 2011 wieder mit einem auf die anwaltliche Tätigkeit bezogenen Thema, diesmal mit einer Veranstaltung zum Thema: „Umsatzsteuer bei grenzüberschreitender Rechtsanwaltsleistung“.
steueranwaltsmagazin 1/2011
Das erste steueranwaltsmagazin des Jahres 2011 kann im Downloadbereich angesehen und herunter geladen werden. Themen sind diesmal „Die Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Frist bei privaten Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG – Eine Besprechungder Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. 07. 2010″ (Söffing/Friedberg) und „Kapitalanlagen und Scheinrenditen – jetzt vierfacherSchaden für die Anleger?“ (Zacher). Weiter geht es um „Steuerliche Grundfragen bei der Entsendung von Mitarbeitern in die USA“ (Dikmen/Fraedrich) sowie „Die Schweizerische Sozialversicherung: Teilweise eine Sozialsteuer?“ (Lappat). Eine Arbeit befasst sich mit der Verwertung „illegal“beschaffter Daten (Boecks). Der Themenschwerpunkt Schweiz wird mit „Steuerrecht in der Schweiz“ (Wagner) abgerundet.
Ticketsteuer macht Fliegen teurer
Der Bundestag hat trotz massiver Proteste der Flugesellschaften die Ticketsteuer für Starts von deutschen Flughäfen beschlossen. Je nach Strecke verteuern sich dadurch die Flüge für Geschäftsreisende und Urlauber. Mit der Entscheidung für die LuftVSt – es handelt sich um eine Rechtsverkehrsteuer – billigte das Parlament einen Teil des immer noch umstrittenen Sparpakets der Bundesregierung.
Steueranwaltstag 2011 in Berlin
Die Planungen für den Steueranwaltstag 2011 laufen auf Hochtouren, schließlich gilt es, für die Traditionsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht in Berlin wieder interessante Themen mit kompetenten Referenten zu verbinden. Auch der Termin steht fest: An aktuellem Steuerrecht Interessierte sollten sich von Freitag, 4.11. 2011, bis Samstag, 5.11.2011 Zeit für Fortbildung und kollegialen Austausch nehmen und den Termin im Kalender rot anstreichen.
Strafzuschlag gefordert
Das Land Baden-Württemberg fordert in der der aktuellen Diskussion um die Neufassung/Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige einen so genannten Strafzuschlag von 5 Prozent pro Jahr. Dieser Strafzuschlag soll unter anderem die der Finanzverwaltung zusätzlich entstehende Mehrarbeit abgelten. Insgesamt würden bei einer strafbefreienden Selbstanzeige somit 11% p.a. statt bisher 6% p.a. anfallen.
Deutsche Bank zahlt 550 Mio. Dollar
Die Deutsche Bank zahlt an amerikanische Steuerbehörden eine Strafe von insgesamt 550 Millionen Euro. Die Justizbehörden der Vereinigten Staaten hatten der Deutschen Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Im Gegenzug zur Zahlung dieser Summe verzichten die US-Behörden auf eine weitere Strafverfolgung und stellen die Ermittlungen ein. Dem amerikanischen Fiskus ist durch die Transaktionen ein Schaden von mehreren Milliarden Dollar entstanden, erklärte das US-Justizministerium. Das Verfahren hatte sich über mehrere Jahre hingezogen, seitens der Deutschen Bank zeigte man sich über die Einigung und die Beendigung des Verfahrens erleichtert.
steueranwaltsmagazin 6/2010
Das aktuelle steueranwaltsmagazin 6/2010 kann im Downloadbereich angesehen und herunter geladen werden. Themen: „Verlustberücksichtigung über die Grenze: Das Urteil des FG Rheinland- Pfalz v. 17. 03. 2010 207“ (v. Brocke) „Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben der Staatshaftung bei qualifiziertem Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht in Steuerfällen“ (Borgsmidt) „Trusts im ErbStG – Steuerpflicht sofort, später oder niemals“ (Jülicher) „Die Reichweite des Art. 49 AEU und die Erstreckung der Grundfreiheiten auf Gesellschaften im Rahmen der Bilateralen Verträge mit der Schweiz – Zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH“ (Beul) „Steuer statt Informationsaustausch – von fetten Spatzen und mageren Tauben“ (Wagner)
FA darf in der Wohlverhaltensphase aufrechnen
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person (Schuldner) kann das Insolvenzgericht feststellen, dass der Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der sogenannten Wohlverhaltensphase, und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erlangt. Während dieser Zeit ist die Aufrechnung von Gläubigern dieses Schuldners mit alten Forderungen nur eingeschränkt möglich. Das Finanzamt darf allerdings mit Steuerforderungen gegen den Schuldner, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen, aufrechnen, wie jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in zwei Urteilen vom 25. August 2010 (Aktenzeichen 12 K 2060/08 und 12 K 12109/09) entschied.