BMF
Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 die Verteilung der Geldströme und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern neu geordnet. Wer zahlt wofür? Und wer hat das Sagen – in der Steuerverwaltung, bei der Bildung oder beim Bau von Autobahnen? Antworten hierauf und viele weitere Informationen zum Thema Föderalismus finden Sie im Arbeitsblatt des Monats Januar.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 die Verteilung der Geldströme und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern neu geordnet. Wer zahlt wofür? Und wer hat das Sagen – in der Steuerverwaltung, bei der Bildung oder beim Bau von Autobahnen? Antworten hierauf und viele weitere Informationen zum Thema Föderalismus finden Sie im Arbeitsblatt des Monats Januar.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 die Verteilung der Geldströme und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern neu geordnet. Wer zahlt wofür? Und wer hat das Sagen – in der Steuerverwaltung, bei der Bildung oder beim Bau von Autobahnen? Antworten hierauf und viele weitere Informationen zum Thema Föderalismus finden Sie im Arbeitsblatt des Monats Januar.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 die Verteilung der Geldströme und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern neu geordnet. Wer zahlt wofür? Und wer hat das Sagen – in der Steuerverwaltung, bei der Bildung oder beim Bau von Autobahnen? Antworten hierauf und viele weitere Informationen zum Thema Föderalismus finden Sie im Arbeitsblatt des Monats Januar.
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Gesamtübersicht für das Jahr 2017 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.