Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Mit dem Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Mit dem Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Mit dem Gesetz sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.