Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften. Das Familienentlastungsgesetz ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung die finanzielle Besserstellung von Familien anstrebt.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.