BMF-News
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 5. November 2015 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 5. November 2015 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
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Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung werden die Steuereinnahmen von 671,7 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf rund 795,6 Mrd. Euro im Jahr 2020 steigen. Dies prognostiziert der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, der vom 3. bis 5. November 2015 auf Einladung des Bayerischen Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg zu seiner 147. Sitzung zusammengetreten war.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung werden die Steuereinnahmen von 671,7 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf rund 795,6 Mrd. Euro im Jahr 2020 steigen. Dies prognostiziert der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, der vom 3. bis 5. November 2015 auf Einladung des Bayerischen Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg zu seiner 147. Sitzung zusammengetreten war.
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung werden die Steuereinnahmen von 671,7 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf rund 795,6 Mrd. Euro im Jahr 2020 steigen. Dies prognostiziert der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, der vom 3. bis 5. November 2015 auf Einladung des Bayerischen Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg zu seiner 147. Sitzung zusammengetreten war.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. November 2015
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. November 2015
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. November 2015
Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2014 im Bundesrat zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz aufzugreifen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wird dies umgesetzt. Außerdem wird weiterem fachlichen Regelungsbedarf im Steuerrecht entsprochen.
Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2014 im Bundesrat zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz aufzugreifen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wird dies umgesetzt. Außerdem wird weiterem fachlichen Regelungsbedarf im Steuerrecht entsprochen.