Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Die aktuelle Flüchtlingssituation stellt Deutschland vor die größte Herausforderung seit langer Zeit. Das Bundesfinanzministerium und sein nachgeordneter Bereich unterstützen bei der Bewältigung dieser Frage. Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen hierzu.

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)