Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)

Seit dem Erlass der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Es werden mehrere Verordnungen geändert; dies geschieht zur Verfahrenserleichterung in einer Mantelverordnung.