Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.