BMF-News
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt. Für den Zeitraum 2004 bis 2012 wurden die Werte ausgeblendet. Diese Werte können durch Markieren der Zeilen über und unterhalb der ausgeblendeten Zeile über den Menüpunkt „Einblenden“ sichtbar gemacht werden.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt. Für den Zeitraum 2004 bis 2012 wurden die Werte ausgeblendet. Diese Werte können durch Markieren der Zeilen über und unterhalb der ausgeblendeten Zeile über den Menüpunkt „Einblenden“ sichtbar gemacht werden.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt. Für den Zeitraum 2004 bis 2012 wurden die Werte ausgeblendet. Diese Werte können durch Markieren der Zeilen über und unterhalb der ausgeblendeten Zeile über den Menüpunkt „Einblenden“ sichtbar gemacht werden.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt. Für den Zeitraum 2004 bis 2012 wurden die Werte ausgeblendet. Diese Werte können durch Markieren der Zeilen über und unterhalb der ausgeblendeten Zeile über den Menüpunkt „Einblenden“ sichtbar gemacht werden.