Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Bundesfinanzminister Schäuble gab anlässlich der Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama beim „Bericht aus Berlin“ am 10. April 2016 einen Überblick über bereits ergriffene Maßnahmen für eine weltweit transparente und gerechte Besteuerung und stellte den Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vor, mit dem weitere wichtige Schritte getan werden können hin zu einem fairen internationalen Steuersystem.

Bundesfinanzminister Schäuble gab anlässlich der Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama beim „Bericht aus Berlin“ am 10. April 2016 einen Überblick über bereits ergriffene Maßnahmen für eine weltweit transparente und gerechte Besteuerung und stellte den Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vor, mit dem weitere wichtige Schritte getan werden können hin zu einem fairen internationalen Steuersystem.

Bundesfinanzminister Schäuble gab anlässlich der Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama beim „Bericht aus Berlin“ am 10. April 2016 einen Überblick über bereits ergriffene Maßnahmen für eine weltweit transparente und gerechte Besteuerung und stellte den Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vor, mit dem weitere wichtige Schritte getan werden können hin zu einem fairen internationalen Steuersystem.

Bundesfinanzminister Schäuble gab anlässlich der Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama beim „Bericht aus Berlin“ am 10. April 2016 einen Überblick über bereits ergriffene Maßnahmen für eine weltweit transparente und gerechte Besteuerung und stellte den Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vor, mit dem weitere wichtige Schritte getan werden können hin zu einem fairen internationalen Steuersystem.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und die Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.