BMF-News
Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.0) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.
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Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die Erdbebenkatastrophe in Ecuador hat weltweit bei Regierungen und Bevölkerungen Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt. Die neue Anweisung erläutert u. a., wie die Berichtigung einer Erklärung – insbesondere einer Steuererklärung – (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371, § 378 Absatz 3 AO) abzugrenzen ist. Dokument herunterladen
Kassenmäßige Steuereinnahmen