Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Die von Bund und Ländern mit großem Engagement unter Beteiligung vieler Verbände und Kammern entwickelten Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens können nun auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen organisatorisch und automationstechnisch umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Die von Bund und Ländern mit großem Engagement unter Beteiligung vieler Verbände und Kammern entwickelten Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens können nun auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen organisatorisch und automationstechnisch umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Die von Bund und Ländern mit großem Engagement unter Beteiligung vieler Verbände und Kammern entwickelten Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens können nun auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen organisatorisch und automationstechnisch umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Die von Bund und Ländern mit großem Engagement unter Beteiligung vieler Verbände und Kammern entwickelten Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens können nun auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen organisatorisch und automationstechnisch umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Die von Bund und Ländern mit großem Engagement unter Beteiligung vieler Verbände und Kammern entwickelten Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens können nun auf der Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen organisatorisch und automationstechnisch umgesetzt werden.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.