BMF
Die Abgabe von individuell für den Patienten hergestellten Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke für eine in diesem Krankenhaus erbrachte ärztliche Heilbehandlung als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz ist gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG umsatzsteuerfrei. Für andere hiervon abzugrenzende Medikamentenlieferungen einer Krankenhausapotheke, z. B. an Ärzte oder an andere Krankenhäuser, gelten die Grundsätze des Abschnitts 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3 UStAE unverändert fort.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Die „Panama Papers“ haben weltweite Empörung hervorgerufen. Die Bundesregierung hat sehr schnell reagiert und ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen angekündigt.
Die „Panama Papers“ haben weltweite Empörung hervorgerufen. Die Bundesregierung hat sehr schnell reagiert und ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen angekündigt.
Die „Panama Papers“ haben weltweite Empörung hervorgerufen. Die Bundesregierung hat sehr schnell reagiert und ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen angekündigt.
Die „Panama Papers“ haben weltweite Empörung hervorgerufen. Die Bundesregierung hat sehr schnell reagiert und ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen angekündigt.
Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf- und xlsx-Dokumente zum Download.