Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen soll im Einkommensteuergesetz ein neuer § 4j eingeführt werden. Nach der Neuregelung sind konzerninterne Aufwendungen für Rechteüberlassungen nicht oder nur zum Teil abziehbar, wenn die Zahlung beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes (so genannte „Lizenzbox“) nicht oder nur niedrig besteuert wird. Lizenzboxen, die eine wesentliche Geschäftstätigkeit voraussetzen und damit dem von OECD und G20 vereinbarten „Nexus-Ansatz“ entsprechen, gelten nicht als schädlich und werden daher nicht von der Regelung erfasst. Die Regelung knüpft an die Arbeiten von OECD und G20 im BEPS-Projekt gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung an, an dem Deutschland einen wesentlichen Anteil hatte. Um den Beteiligten ausreichend Zeit einzuräumen, findet die Regelung auf entsprechende Aufwendungen Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2017 anfallen.

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung der Pensionszahlungen der Koordinierten Organisationen (z. B. BFH vom 22. Juli 2015, X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390-1392, mit weiteren Verweisen) und der Vergleichbarkeit der Rentensysteme mit denen der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 19. August 2013 (BStBl I Seite 1087) geändert.

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung der Pensionszahlungen der Koordinierten Organisationen (z. B. BFH vom 22. Juli 2015, X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390-1392, mit weiteren Verweisen) und der Vergleichbarkeit der Rentensysteme mit denen der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 19. August 2013 (BStBl I Seite 1087) geändert.

Mit Urteil vom 9. März 2016 (a. a. O.) hat der Bundesfinanzhof zur Behandlung des eigenen Aufwands des Betriebsinhabers für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück entschieden. Zu den Folgen, die sich aus dieser Rechtsprechung ergeben: BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016.