Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt und somit Besteuerungsinkongruenzen verhindert werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem von OECD und G20 für das Vorliegen einer schädlichen Steuerpraxis herangezogenen Merkmal der fehlenden substanziellen Geschäftstätigkeit. Ziel ist die Sicherstellung einer fairen Besteuerung.

Mit Urteil vom 26. November 2014, XI R 25/13 (BFH/NV 2015 S. 531), hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind. Hierzu: BMF-Schreiben vom 26. Januar 2017.