BMF
Hierzu: BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 (…) und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 (…) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 13. Juli 2017.
Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 (…) und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 (…) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 13. Juli 2017.
Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 (…) und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 (…) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 13. Juli 2017.
Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 (…) und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 (…) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 13. Juli 2017.
Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 (…) und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 (…) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 13. Juli 2017.
Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 (…) und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 (…) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 13. Juli 2017.
Das BMF-Schreiben vom 11. Juli 2017 – IV B 5 – S 1300/16/10010 :002 (2017/0558036) – regelt, was für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a der Abgabenordnung gilt.
Das BMF-Schreiben vom 11. Juli 2017 – IV B 5 – S 1300/16/10010 :002 (2017/0558036) – regelt, was für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a der Abgabenordnung gilt.