BMF
Anwendung der Urteile des BFH vom 30. November 2016 – VI R 49/14 und VI R 2/15) –
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde in der Vergangenheit als Ländersteuer von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. September 2017 – IV C 6 – S 2176/07/10006 – 2017/0761018 –
Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. September 2017 – IV C 6 – S 2176/07/10006 – 2017/0761018 –
Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. September 2017 – IV C 6 – S 2176/07/10006 – 2017/0761018 –
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ werden hiermit bekanntgemacht.
Das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ werden hiermit bekanntgemacht.
Das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ werden hiermit bekanntgemacht.
Das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ werden hiermit bekanntgemacht.