Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
Ein Unternehmer, der eine Leistung bezieht, um eine Forderung, die ihren Entstehungsgrund in einer unternehmerischen Tätigkeit hat, durchzusetzen, ist aus dieser Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies gilt auch, wenn die unternehmerische Tätigkeit lediglich geplant, aber (noch) nicht ausgeübt wird.