Referentenentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
Deutsche Kapitalgesellschaften werden künftig leichter über die Grenzen hinweg mit anderen Unternehmen aus der Europäischen Union fusionieren können. Das Bundesministerium der Justiz hat am 17. Februar den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes zur Stellungnahme an die Länder und die beteiligten Kreise versandt.
„Gerade kleinen und mittleren Unternehmen wird das neue Recht zu Gute kommen. Sie können sehr viel einfacher über die Landesgrenzen hinweg Kooperationen eingehen und Umstrukturierungen durchführen. Das war bisher nur auf Umwegen möglich und wegen des Aufwandes und der Kosten oft nur für Großunternehmen attraktiv. Wir geben den mittelständischen Unternehmen in unserem Land mehr Flexibilität und stärken damit ihre Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch im internationalen Vergleich“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.