Startseite Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2017-03-30-standardisierte-einnahmenueberschussrechnung-Anlage-EUER.html