Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11. März 2015, I R 10/14 vom 14. Dezember 2015
Der BFH hat mit Urteil vom 11. März 2015, BStBl II S. … , entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Nach Auffassung des BFH kann …