BMF
Am 9. Oktober 2018 findet im Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung der Steuerverwaltung“ statt, die sich an Verantwortliche der Fachbereiche Automation und Steuerrecht richtet.
Am 9. Oktober 2018 findet im Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung der Steuerverwaltung“ statt, die sich an Verantwortliche der Fachbereiche Automation und Steuerrecht richtet.
Am 9. Oktober 2018 findet im Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung der Steuerverwaltung“ statt, die sich an Verantwortliche der Fachbereiche Automation und Steuerrecht richtet.
Am 9. Oktober 2018 findet im Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung der Steuerverwaltung“ statt, die sich an Verantwortliche der Fachbereiche Automation und Steuerrecht richtet.
Am 9. Oktober 2018 findet im Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung der Steuerverwaltung“ statt, die sich an Verantwortliche der Fachbereiche Automation und Steuerrecht richtet.
Am 9. Oktober 2018 findet im Bundesministerium der Finanzen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung der Steuerverwaltung“ statt, die sich an Verantwortliche der Fachbereiche Automation und Steuerrecht richtet.
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.