BMF
Hierzu: BMF-Schreiben vom 28. September 2018.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 28. September 2018.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305) durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 geändert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305) durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 geändert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305) durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 geändert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305) durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 geändert.
Im Jahr 2018 ist die Umsatzsteuer in Deutschland 100 Jahre alt geworden. Dieses Jubiläum hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 20. September 2018 in einem Festvortrag gewürdigt.