BMF
Mit dem BMF-Schreiben werden die Änderungen auf Grund des MwSt-Digitalpakets zum 1. Januar 2019 erläutert.
Mit dem BMF-Schreiben wird die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019 neu bekannt gegeben.
Mit dem BMF-Schreiben wird die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019 neu bekannt gegeben.
Mit dem BMF-Schreiben wird die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019 neu bekannt gegeben.
Mit dem BMF-Schreiben wird die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019 neu bekannt gegeben.
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2019 eingeführt.
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2019 eingeführt.
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2019 eingeführt.
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2019 eingeführt.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2017 – III C 3 – S 7015/16/10001 (2017/1017217), BStBl I S. 1667, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
Die Anweisung, die Vollziehung von Zinsfestsetzungen wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO auf Antrag auszusetzen, wird auf Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2012 erweitert. Das BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2018 tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. Juni 2018 – IV A 3 – S 0465/18/10005-01 – (BStBl I S. 722).
Mit dem Gesetz sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.