Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden. Wesentliche Inhalte betreffen den automatischen Informationsaustausch über „Tax Rulings“ und das „Country-by-Country-Reporting“ innerhalb der EU.

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden. Wesentliche Inhalte betreffen den automatischen Informationsaustausch über „Tax Rulings“ und das „Country-by-Country-Reporting“ innerhalb der EU.

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden. Wesentliche Inhalte betreffen den automatischen Informationsaustausch über „Tax Rulings“ und das „Country-by-Country-Reporting“ innerhalb der EU.

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden. Wesentliche Inhalte betreffen den automatischen Informationsaustausch über „Tax Rulings“ und das „Country-by-Country-Reporting“ innerhalb der EU.

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden. Wesentliche Inhalte betreffen den automatischen Informationsaustausch über „Tax Rulings“ und das „Country-by-Country-Reporting“ innerhalb der EU.

Hauptanliegen des nunmehr als Regierungsentwurf vorliegende Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen ist die Umsetzung von OECD-Empfehlungen zur Stärkung der Transparenz sowie zugleich die Umsetzung der genannten Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie. Zudem sollen weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um Besteuerungsrechte der Bundesrepublik Deutschland besser wahrnehmen zu können.

Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional und bislang effektiv und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Auf Grund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erfordert die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technischer Maßnahmen. Das nunmehr als Regierungsentwurf vorliegende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Es berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen, da kein bestimmtes Verfahren zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgeschrieben wird, sondern ein technologieoffenes technisches Verfahren.